Seitenbereiche

Badrenovierung

Inhalt

Arbeitszimmeraufwendungen

Bildet das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung, können die Aufwendungen in voller Höhe als Werbungskosten/Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Bis zu € 1.250,00 im Jahr sind absetzbar, wenn für die entsprechenden Tätigkeiten kein Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

Umfang der Aufwendungen 

Sind die genannten Voraussetzungen erfüllt, galt bisher der Grundsatz, dass alle Aufwendungen für das Gebäude/die Wohnung als auch für dazugehörige Außenanlagen flächenanteilig als Arbeitszimmeraufwendungen geltend gemacht werden können. Nun hat der Bundesfinanzhof/BFH in einem aktuellen Urteil (vom 14.5.2019, VIII R 16/15) entschieden, dass Renovierungs- und Umbaukosten nicht absetzbar sind, die für einen Raum anfallen, der ausschließlich oder mehr als in nur untergeordnetem Umfang privaten Wohnzwecken dient. Im Streitfall ging es um die Umbaukosten für das Badezimmer in einem Einfamilienhaus, in dem sich auch ein Arbeitszimmer befand. Das Finanzamt erkannte von den Umbaukosten nur die Aufwendungen für den Tausch der Arbeitszimmertüre an. Der Bundesfinanzhof folgte der Auffassung der Finanzverwaltung.

Fazit

Aufwendungen für andere vorwiegend privat genutzte Räume innerhalb der Privatwohnung, in der sich das Arbeitszimmer befindet, sind nicht absetzbar. Gleiches gilt nach Auffassung des BFH, wenn ein Steuerpflichtiger den Rollladen seines Wohnzimmerfensters reparieren lässt.

Stand: 26. September 2019

Bild: Gajus - Fotolia.com

Über uns: Neben der klassischen Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung sind wir ein auf Immobiliendienstleistungen spezialisiertes Beratungsunternehmen am Standort Oberursel, in der Region Frankfurt.

Erscheinungsdatum:

Cookies

Diese Website verwendet Cookies und andere Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät ("Speicherverfahren"), um Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis zu bieten. Einige dieser Speicherverfahren sind für den Betrieb der Website technisch notwendig. Andere Speicherverfahren können für statistische Auswertungen eingesetzt werden. Sie entscheiden selbst, ob Sie eine technisch nicht notwendige Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät durch Cookies oder andere Speicherverfahren zulassen wollen. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung oder im Impressum.

Details anzeigen

Technisch notwendig
Cookies oder andere Speicherverfahren, die unbedingt notwendig sind, um die Website zu betreiben und wesentliche Sicherheitsfunktionen auszuführen.

Für statistische Zwecke (Matomo)
Wir verwenden Matomo um zu verstehen, wie Besucher:innen unsere Website nutzen. Dazu sammeln wir bestimmte Informationen über das Nutzungsverhalten unserer Websitebesucher:innen und führen sie anschließend in einer statistischen Auswertung zusammen. Zu den Daten, die wir für diesen Zweck auswerten, gehören beispielsweise - welche Unterseiten unserer Website ein:e Websitebesucher:in aufruft, -wie lange ein:e Websitebesucher:in auf der Website verweilt oder - von welcher anderen Website ein:e Websitebesucher:in auf unsere Website gelangt ist („Referrer“). Alle diese Daten sammeln und verarbeiten wir ohne Ausnahme anonymisiert. Das heißt, dass wir keine Möglichkeit haben, aus den Daten irgendwelche Rückschlüsse auf eine:n bestimmte:n Websitebesucher:in zu ziehen oder eine:n bestimmte:n Websitebesucher:in anhand der Daten zu identifizieren. Wir führen diese Daten auch nicht mit Daten aus anderen Quellen zusammen, geben Sie nicht an Dritte innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union weiter und erstellen auf ihrer Grundlage auch keine Profile, die bestimmten Websitebesucher:innen zugeordnet werden könnten, und treffen keine automatisierten Entscheidungen. Sie können der anonymisierten Auswertung Ihres Nutzungsverhaltens für statistische Zwecke aber selbstverständlich jederzeit widersprechen.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Aktueller Hinweis:

In der Woche vom 18. - 22.11.2024 sind wir aufgrund einer technischen Umstellung zeitweise eingeschränkt telefonisch erreichbar.

Wir bitten Sie daher, uns ggf. alternativ per E-Mail zu kontaktieren.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

OK