Seitenbereiche

Besteuerung von Kapitaleinkünften

Inhalt

Abgeltungsteuer

Steuern auf Kapitaleinkünfte werden seit 2009 in Form einer „Abgeltungsteuer“ erhoben. Die Bezeichnung Abgeltungsteuer kommt im Gesetz nicht vor – es handelt sich hier nicht um eine eigene Steuerart. Der Name leitet sich ausschließlich von der „abgeltenden“ Wirkung ab, da Kapitaleinkünfte nicht gesondert veranlagt werden. Der Steuersatz beträgt 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

Besondere Entgelte und Vorteile

Der Abgeltungsteuer unterliegen nicht nur klassische Einkünfte wie Kursgewinne, Zinsen oder Dividenden. Besteuert werden auch besondere Entgelte oder Vorteile aller Art (§ 20 Abs. 3 Einkommensteuergesetz/EStG). Dazu zählen unter anderem Entschädigungszahlungen oder Kulanzerstattungen aufgrund von Beratungsfehlern im Zusammenhang mit Kapitalanlagen. Zur steuerlichen Behandlung solcher Einkünfte hat das Bundesfinanzministerium (BMF) im Januar 2019 ein aktuelles Schreiben herausgegeben (vom 17.1.2019, IV C 1 - S 2252/08/10004:023). Danach unterliegen Schadenersatzzahlungen der Besteuerung, wenn diese in unmittelbarem Zusammenhang zu einer konkreten einzelnen Transaktion stehen, bei der ein Verlust entstanden ist oder der Gewinn vermindert worden ist. Die Finanzverwaltung lässt, sofern die Zahlungen in Zusammenhang mit Aktien-, Misch- oder Immobilienfonds erfolgt sind, den Abzug des jeweils geltenden Teilfreistellungssatzes von 15 % (Mischfonds), 30 % (Aktienfonds) oder von 60 % zw. 80 % (bei Immobilienfonds) zu.

Prämien für Depotwechsel

Immer mehr Banken werben Neukunden mit Depotwechselprämien an. Danach erhalten Anleger von der anwerbenden Depotbank einen bestimmten Geldbetrag, wenn sie von dieser ein Depot bei einer anderen Bank einziehen lassen. Das BMF hat in dem Schreiben klargestellt, dass solche Geldprämien zu versteuern sind. Und zwar als Einkünfte aus sonstigen Leistungen im Sinne § 22 Nr. 3 Einkommensteuergesetz (EStG). Zahlt eine Bank hingegen eine Prämie für die Übertragung eines Kontoguthabens unter der Bedingung, dass der Neukunde ein Depot eröffnet und das Kontoguthaben in Wertpapieren anlegt, mindert die Geldprämie die Anschaffungskosten der erworbenen Wertpapiere.

Stand: 25. Februar 2019

Bild: sebra - stock.adobe.com

Über uns: Neben der klassischen Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung sind wir ein auf Immobiliendienstleistungen spezialisiertes Beratungsunternehmen am Standort Oberursel, in der Region Frankfurt.

Erscheinungsdatum:

Cookies

Diese Website verwendet Cookies und andere Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät ("Speicherverfahren"), um Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis zu bieten. Einige dieser Speicherverfahren sind für den Betrieb der Website technisch notwendig. Andere Speicherverfahren können für statistische Auswertungen eingesetzt werden. Sie entscheiden selbst, ob Sie eine technisch nicht notwendige Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät durch Cookies oder andere Speicherverfahren zulassen wollen. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung oder im Impressum.

Details anzeigen

Technisch notwendig
Cookies oder andere Speicherverfahren, die unbedingt notwendig sind, um die Website zu betreiben und wesentliche Sicherheitsfunktionen auszuführen.

Für statistische Zwecke (Matomo)
Wir verwenden Matomo um zu verstehen, wie Besucher:innen unsere Website nutzen. Dazu sammeln wir bestimmte Informationen über das Nutzungsverhalten unserer Websitebesucher:innen und führen sie anschließend in einer statistischen Auswertung zusammen. Zu den Daten, die wir für diesen Zweck auswerten, gehören beispielsweise - welche Unterseiten unserer Website ein:e Websitebesucher:in aufruft, -wie lange ein:e Websitebesucher:in auf der Website verweilt oder - von welcher anderen Website ein:e Websitebesucher:in auf unsere Website gelangt ist („Referrer“). Alle diese Daten sammeln und verarbeiten wir ohne Ausnahme anonymisiert. Das heißt, dass wir keine Möglichkeit haben, aus den Daten irgendwelche Rückschlüsse auf eine:n bestimmte:n Websitebesucher:in zu ziehen oder eine:n bestimmte:n Websitebesucher:in anhand der Daten zu identifizieren. Wir führen diese Daten auch nicht mit Daten aus anderen Quellen zusammen, geben Sie nicht an Dritte innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union weiter und erstellen auf ihrer Grundlage auch keine Profile, die bestimmten Websitebesucher:innen zugeordnet werden könnten, und treffen keine automatisierten Entscheidungen. Sie können der anonymisierten Auswertung Ihres Nutzungsverhaltens für statistische Zwecke aber selbstverständlich jederzeit widersprechen.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Aktueller Hinweis:

In der Woche vom 18. - 22.11.2024 sind wir aufgrund einer technischen Umstellung zeitweise eingeschränkt telefonisch erreichbar.

Wir bitten Sie daher, uns ggf. alternativ per E-Mail zu kontaktieren.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

OK