Seitenbereiche

Mahlzeiten an Arbeitnehmer

Inhalt

Kantinenessen, Essensmarken

Arbeitgeber, die an ihre Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt Mahlzeiten abgeben, müssen diese Leistungen als Sachbezug der Lohnsteuer unterwerfen. Die Höhe des Sachbezugs richtet sich dabei nach der Höhe der amtlichen Sachbezugswerte. 

Sachbezugswerte 2017

Für 2017 gelten folgende Sachbezugswerte (BMF vom 8.12.2016, IV C 5 - S 2334/16/10004): Für ein Mittag- oder Abendessen ist ein arbeitstäglicher Betrag von € 3,17 bei der Lohnsteuer anzusetzen. Für ein Frühstück gilt der Betrag von € 1,70.

Kantinenessen und Zuzahlungen

Die genannten Werte gelten auch für kostenlose Kantinenmahlzeiten, die vom Arbeitgeber arbeitstäglich an die Arbeitnehmer im Betrieb abgegeben werden. Zahlt der Arbeitnehmer einen Essenszuschuss, ist ebenfalls der amtliche Sachbezugswert, aber vermindert um den vom Arbeitnehmer gezahlten Essenspreis, anzusetzen. Demnach entsteht ein lohnsteuerpflichtiger geldwerter Vorteil bei einer verbilligten Mahlzeit dann nicht, wenn vom Arbeitnehmer mindestens ein Essenszuschuss in Höhe der genannten Bezugswerte bezahlt wird.

Stand: 30. Januar 2017

Bild: rainbow33 - Fotolia.com

Über uns: Neben der klassischen Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung sind wir ein auf Immobiliendienstleistungen spezialisiertes Beratungsunternehmen am Standort Oberursel, in der Region Frankfurt.

Erscheinungsdatum:

Cookies

Diese Website verwendet Cookies und andere Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät ("Speicherverfahren"), um Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis zu bieten. Einige dieser Speicherverfahren sind für den Betrieb der Website technisch notwendig. Andere Speicherverfahren können für statistische Auswertungen eingesetzt werden. Sie entscheiden selbst, ob Sie eine technisch nicht notwendige Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät durch Cookies oder andere Speicherverfahren zulassen wollen. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung oder im Impressum.

Details anzeigen

Technisch notwendig
Cookies oder andere Speicherverfahren, die unbedingt notwendig sind, um die Website zu betreiben und wesentliche Sicherheitsfunktionen auszuführen.

Für statistische Zwecke (Matomo)
Wir verwenden Matomo um zu verstehen, wie Besucher:innen unsere Website nutzen. Dazu sammeln wir bestimmte Informationen über das Nutzungsverhalten unserer Websitebesucher:innen und führen sie anschließend in einer statistischen Auswertung zusammen. Zu den Daten, die wir für diesen Zweck auswerten, gehören beispielsweise - welche Unterseiten unserer Website ein:e Websitebesucher:in aufruft, -wie lange ein:e Websitebesucher:in auf der Website verweilt oder - von welcher anderen Website ein:e Websitebesucher:in auf unsere Website gelangt ist („Referrer“). Alle diese Daten sammeln und verarbeiten wir ohne Ausnahme anonymisiert. Das heißt, dass wir keine Möglichkeit haben, aus den Daten irgendwelche Rückschlüsse auf eine:n bestimmte:n Websitebesucher:in zu ziehen oder eine:n bestimmte:n Websitebesucher:in anhand der Daten zu identifizieren. Wir führen diese Daten auch nicht mit Daten aus anderen Quellen zusammen, geben Sie nicht an Dritte innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union weiter und erstellen auf ihrer Grundlage auch keine Profile, die bestimmten Websitebesucher:innen zugeordnet werden könnten, und treffen keine automatisierten Entscheidungen. Sie können der anonymisierten Auswertung Ihres Nutzungsverhaltens für statistische Zwecke aber selbstverständlich jederzeit widersprechen.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Aktueller Hinweis:

In der Woche vom 18. - 22.11.2024 sind wir aufgrund einer technischen Umstellung zeitweise eingeschränkt telefonisch erreichbar.

Wir bitten Sie daher, uns ggf. alternativ per E-Mail zu kontaktieren.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

OK