Seitenbereiche

Negativzinsen unwirksam

Inhalt

Negativzinsen

Viele Banken und Sparkassen haben in der vergangenen Niedrigzinsphase gesonderte Entgelte für die Verwahrung von Einlagen auf Giro-, Tagesgeld- und Sparkonten erhoben. Verbraucherschutzverbände haben über die Rechtmäßigkeit dieser Extraentgelte mehrfach geklagt und letztlich vor dem Bundesgerichtshof/BGH Recht bekommen Der BGH hat in allen vier Verfahren (Urteil vom 4.2.2025, XI ZR 61/23, XI ZR 65/23, XI ZR 161/23 und XI ZR 183/23) die von den Banken für solche Verwahrentgelte verwendeten Klauseln für unwirksam erklärt.

Urteilsgründe

Die betreffenden Klauseln über die Verwahrentgelte würden gegen das sich auf das Hauptleistungsversprechen erstreckende Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches/BGB verstoßen und seien damit gegenüber Verbrauchern unwirksam. Die Klauseln betreffend Verwahrentgelte für Girokonten sind hinsichtlich der Höhe des Verwahrentgelts nicht bestimmt genug. Es fehlte eine eindeutige Regelung, auf welchen Guthabenstand sich die Berechnungen für die Verwahr-entgelte beziehen. Verbraucherinnen und Verbraucher könnten daher ihre mit diesen Klauseln verbundenen wirtschaftlichen Belastungen nicht hinreichend erkennen.

Sparkonten

Hinsichtlich der Tagesgeld- und Sparkonten war der BGH der Ansicht, dass Verwahrentgelte die Kontoinhaberinnen und Kontoinhaber entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Denn solche Konten dienen nicht nur der Verwahrung, sondern primär Geldanlage- und Sparzwecken.

Stand: 26. März 2025

Bild: Wolfilser - stock.adobe.com

Über uns: Neben der klassischen Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung sind wir ein auf Immobiliendienstleistungen spezialisiertes Beratungsunternehmen am Standort Oberursel, in der Region Frankfurt.

Erscheinungsdatum:

Cookies

Diese Website verwendet Cookies und andere Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät ("Speicherverfahren"), um Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis zu bieten. Einige dieser Speicherverfahren sind für den Betrieb der Website technisch notwendig. Andere Speicherverfahren können für statistische Auswertungen eingesetzt werden. Sie entscheiden selbst, ob Sie eine technisch nicht notwendige Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät durch Cookies oder andere Speicherverfahren zulassen wollen. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung oder im Impressum.

Details anzeigen

Technisch notwendig
Cookies oder andere Speicherverfahren, die unbedingt notwendig sind, um die Website zu betreiben und wesentliche Sicherheitsfunktionen auszuführen.

Für statistische Zwecke (Matomo)
Wir verwenden Matomo um zu verstehen, wie Besucher:innen unsere Website nutzen. Dazu sammeln wir bestimmte Informationen über das Nutzungsverhalten unserer Websitebesucher:innen und führen sie anschließend in einer statistischen Auswertung zusammen. Zu den Daten, die wir für diesen Zweck auswerten, gehören beispielsweise - welche Unterseiten unserer Website ein:e Websitebesucher:in aufruft, -wie lange ein:e Websitebesucher:in auf der Website verweilt oder - von welcher anderen Website ein:e Websitebesucher:in auf unsere Website gelangt ist („Referrer“). Alle diese Daten sammeln und verarbeiten wir ohne Ausnahme anonymisiert. Das heißt, dass wir keine Möglichkeit haben, aus den Daten irgendwelche Rückschlüsse auf eine:n bestimmte:n Websitebesucher:in zu ziehen oder eine:n bestimmte:n Websitebesucher:in anhand der Daten zu identifizieren. Wir führen diese Daten auch nicht mit Daten aus anderen Quellen zusammen, geben Sie nicht an Dritte innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union weiter und erstellen auf ihrer Grundlage auch keine Profile, die bestimmten Websitebesucher:innen zugeordnet werden könnten, und treffen keine automatisierten Entscheidungen. Sie können der anonymisierten Auswertung Ihres Nutzungsverhaltens für statistische Zwecke aber selbstverständlich jederzeit widersprechen.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Jobs

OK