Seitenbereiche

Behindertengerechter Umbau

Inhalt

Behindertengerechte Umbauten

Aufwendungen für behindertengerechte Umbaumaßnahmen oder auch für Neubaumaßnahmen in einem Haus oder einer Wohnung werden von den Finanzbehörden als außergewöhnliche Belastung grundsätzlich steuermindernd berücksichtigt. Fraglich war bisher, ob auch Mehrkosten in Folge einer Mieterhöhung anlässlich eines behindertengerechten Umbaus als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen sind.

Der Fall

Ein Ehepaar hatte in seiner Einkommensteuererklärung höhere Mietzinsen im Zusammenhang mit notwendigen Umbaumaßnahmen wegen der Behinderung ihres Sohnes erfolglos geltend gemacht. Das Ehepaar erklärte eine Mehrmiete in Höhe von knapp € 15.000,00 im Jahr. Gegenstand des Umbaus war die Errichtung eines Pflegebades für den behinderten Sohn.

FG-Urteil

Das Finanzgericht/FG München erkannte die Mehrmiete entgegen der Auffassung des Finanzamtes als außergewöhnliche Belastung an (Urteil vom 7.10.2022 10 K 3292/18). Ein Mehrwert, der durch die Schaffung des Pflegebades entstanden ist, steht dem Steuerabzug nach Auffassung des FG nicht entgegen. Ein behinderungsbedingter Mehraufwand ergibt sich stets unter dem Gebot der Zwangsläufigkeit. Da würde die Erlangung eines etwaigen Gegenwerts in den Hintergrund treten, so das Gericht.

Genaue Abgrenzung

Als außergewöhnliche Belastung können allerdings nur diejenigen Mehraufwendungen geltend gemacht werden, die für die behindertengerechte Umgestaltung des Wohnfeldes erforderlich sind. Im Einzelfall kann die Abgrenzung der Mehraufwendungen von anderen Baumaßnahmen nicht exakt vorgenommen werden. In diesen Fällen wird der Umfang der berechtigten Maßnahmen durch ein Sachverständigengutachten zu klären sein.

Stand: 27. Mai 2024

Bild: Birute - stock.adobe.com

Über uns: Neben der klassischen Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung sind wir ein auf Immobiliendienstleistungen spezialisiertes Beratungsunternehmen am Standort Oberursel, in der Region Frankfurt.

Erscheinungsdatum:

Cookies

Diese Website verwendet Cookies und andere Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät ("Speicherverfahren"), um Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis zu bieten. Einige dieser Speicherverfahren sind für den Betrieb der Website technisch notwendig. Andere Speicherverfahren können für statistische Auswertungen eingesetzt werden. Sie entscheiden selbst, ob Sie eine technisch nicht notwendige Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät durch Cookies oder andere Speicherverfahren zulassen wollen. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung oder im Impressum.

Details anzeigen

Technisch notwendig
Cookies oder andere Speicherverfahren, die unbedingt notwendig sind, um die Website zu betreiben und wesentliche Sicherheitsfunktionen auszuführen.

Für statistische Zwecke (Matomo)
Wir verwenden Matomo um zu verstehen, wie Besucher:innen unsere Website nutzen. Dazu sammeln wir bestimmte Informationen über das Nutzungsverhalten unserer Websitebesucher:innen und führen sie anschließend in einer statistischen Auswertung zusammen. Zu den Daten, die wir für diesen Zweck auswerten, gehören beispielsweise - welche Unterseiten unserer Website ein:e Websitebesucher:in aufruft, -wie lange ein:e Websitebesucher:in auf der Website verweilt oder - von welcher anderen Website ein:e Websitebesucher:in auf unsere Website gelangt ist („Referrer“). Alle diese Daten sammeln und verarbeiten wir ohne Ausnahme anonymisiert. Das heißt, dass wir keine Möglichkeit haben, aus den Daten irgendwelche Rückschlüsse auf eine:n bestimmte:n Websitebesucher:in zu ziehen oder eine:n bestimmte:n Websitebesucher:in anhand der Daten zu identifizieren. Wir führen diese Daten auch nicht mit Daten aus anderen Quellen zusammen, geben Sie nicht an Dritte innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union weiter und erstellen auf ihrer Grundlage auch keine Profile, die bestimmten Websitebesucher:innen zugeordnet werden könnten, und treffen keine automatisierten Entscheidungen. Sie können der anonymisierten Auswertung Ihres Nutzungsverhaltens für statistische Zwecke aber selbstverständlich jederzeit widersprechen.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Aktueller Hinweis:

In der Woche vom 18. - 22.11.2024 sind wir aufgrund einer technischen Umstellung zeitweise eingeschränkt telefonisch erreichbar.

Wir bitten Sie daher, uns ggf. alternativ per E-Mail zu kontaktieren.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

OK