Seitenbereiche

Personalgestellung von Pflegefachkräften

Inhalt

EuGH versagt Umsatzsteuerbefreiung

EU-Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie

Die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie soll eigentlich die Umsatzbesteuerung im Rahmen eines gemeinsamen Mehrwertsteuersystems EU-weit einheitlich regeln. Viele darin enthaltene Artikel sind allerdings stark „auslegungsbedürftig“. So auch der Art. 132 Abs. 1 Buchst. g der Richtlinie (MwStSystRL). Danach befreien die Mitgliedstaaten „eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistungen …, die durch Altenheime, Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder andere von dem betreffenden Mitgliedstaat als Einrichtungen mit sozialem Charakter anerkannte Einrichtungen bewirkt werden“.

Der Fall

Eine Zeitarbeitsfirma hatte Fachkräfte an stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen verliehen. Die von den Einrichtungen erbrachten Leistungen waren nach dem Umsatzsteuergesetz steuerbefreit. Das Finanzamt unterwarf die Verleihtätigkeit dem Regelsteuersatz. Die Zeitarbeitsfirma vertrat hingegen die Auffassung, dass die Steuerbefreiungsvorschrift für die stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen anzuwenden sei.

EuGH-Urteil

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass sich Pflegekräfte, „die ihre Leistungen unmittelbar an Pflegebedürftige erbringen“, oder Zeitarbeitsunternehmen, die solche Pflegekräfte an soziale Einrichtungen vermitteln, nicht auf die Umsatzsteuerbefreiung berufen können. Die Umsatzsteuerbefreiung könne nicht unmittelbar auf das Personal eines Zeitarbeitsunternehmens angewandt werden (EuGH Urteil vom 12.03.2015, Rs C-594/13).

Stand: 27. Mai 2015

Bild: Ocskay Bense - Fotolia.com

Über uns: Neben der klassischen Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung sind wir ein auf Immobiliendienstleistungen spezialisiertes Beratungsunternehmen am Standort Oberursel, in der Region Frankfurt.

Erscheinungsdatum:

Cookies

Diese Website verwendet Cookies und andere Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät ("Speicherverfahren"), um Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis zu bieten. Einige dieser Speicherverfahren sind für den Betrieb der Website technisch notwendig. Andere Speicherverfahren können für statistische Auswertungen eingesetzt werden. Sie entscheiden selbst, ob Sie eine technisch nicht notwendige Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät durch Cookies oder andere Speicherverfahren zulassen wollen. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung oder im Impressum.

Details anzeigen

Technisch notwendig
Cookies oder andere Speicherverfahren, die unbedingt notwendig sind, um die Website zu betreiben und wesentliche Sicherheitsfunktionen auszuführen.

Für statistische Zwecke (Matomo)
Wir verwenden Matomo um zu verstehen, wie Besucher:innen unsere Website nutzen. Dazu sammeln wir bestimmte Informationen über das Nutzungsverhalten unserer Websitebesucher:innen und führen sie anschließend in einer statistischen Auswertung zusammen. Zu den Daten, die wir für diesen Zweck auswerten, gehören beispielsweise - welche Unterseiten unserer Website ein:e Websitebesucher:in aufruft, -wie lange ein:e Websitebesucher:in auf der Website verweilt oder - von welcher anderen Website ein:e Websitebesucher:in auf unsere Website gelangt ist („Referrer“). Alle diese Daten sammeln und verarbeiten wir ohne Ausnahme anonymisiert. Das heißt, dass wir keine Möglichkeit haben, aus den Daten irgendwelche Rückschlüsse auf eine:n bestimmte:n Websitebesucher:in zu ziehen oder eine:n bestimmte:n Websitebesucher:in anhand der Daten zu identifizieren. Wir führen diese Daten auch nicht mit Daten aus anderen Quellen zusammen, geben Sie nicht an Dritte innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union weiter und erstellen auf ihrer Grundlage auch keine Profile, die bestimmten Websitebesucher:innen zugeordnet werden könnten, und treffen keine automatisierten Entscheidungen. Sie können der anonymisierten Auswertung Ihres Nutzungsverhaltens für statistische Zwecke aber selbstverständlich jederzeit widersprechen.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Aktueller Hinweis:

In der Woche vom 18. - 22.11.2024 sind wir aufgrund einer technischen Umstellung zeitweise eingeschränkt telefonisch erreichbar.

Wir bitten Sie daher, uns ggf. alternativ per E-Mail zu kontaktieren.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

OK