Seitenbereiche

Krankengeld unter Progressionsvorbehalt

Inhalt

Krankentagegelder aus privater Krankenversicherung

Progressionsvorbehalt

Unter dem Progressionsvorbehalt wird der Einbezug von dem Grunde nach steuerfreien Einkünften in die Berechnung des ab einer bestimmten Höhe ansteigenden progressiven Steuersatzes verstanden. Der maßgebliche Steuersatz für die steuerpflichtigen Einkünfte errechnet sich unter dem Progressionsvorbehalt somit inklusive der steuerfreien Einkünfte.

Krankengeld

Ein Beispiel für den Progressionsvorbehalt stellen Krankengeldleistungen der gesetzlichen Krankenkassen dar. Krankengelder sind steuerfrei, müssen aber bei der Steuersatzbemessung den übrigen steuerpflichtigen Einkünften hinzugerechnet werden.

Krankentagegeld

Krankentagegelder der privaten Krankenversicherungen unterliegen hingegen nicht dem Progressionsvorbehalt und erhöhen nicht den Steuersatz für die übrigen Einkünfte. Der Bundesfinanzhof (BFH) sah in der unterschiedlichen steuerlichen Behandlung von Krankengeldern und Krankentagegeldern keinen verfassungsrechtlichen Verstoß (Urt. v. 13.11.2014, III R 36/13). Vielmehr würden auch nach Einführung des Basistarifs in der privaten Krankenversicherung Unterschiede zwischen den beiden Versicherungssystemen bestehen.

Geringe praktische Bedeutung

Der BFH sah in der Nichteinbeziehung des privaten Krankentagegeldes in den Progressionsvorbehalt bei privat Krankenversicherten im Basistarif eine nur geringe praktische Bedeutung. Denn solche Fälle würden nur selten vorkommen. Selbstständige erhalten nur im Ausnahmefall Krankengeld und Beamtenbezüge würden auch während der Krankheitsdauer fortgezahlt.

Sozialstaatsprinzip

Der BFH sah in der Einbeziehung des Krankengeldes in den Progressionsvorbehalt auch keinen Verstoß gegen das Sozialstaatsprinzip. Neben dem Krankengeld unterliegen auch Verletztengelder, Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz oder Versorgungskrankengelder dem Progressionsvorbehalt.

Stand: 27. Mai 2015

Bild: Rawpixel - Fotolia.com

Über uns: Neben der klassischen Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung sind wir ein auf Immobiliendienstleistungen spezialisiertes Beratungsunternehmen am Standort Oberursel, in der Region Frankfurt.

Erscheinungsdatum:

Cookies

Diese Website verwendet Cookies und andere Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät ("Speicherverfahren"), um Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis zu bieten. Einige dieser Speicherverfahren sind für den Betrieb der Website technisch notwendig. Andere Speicherverfahren können für statistische Auswertungen eingesetzt werden. Sie entscheiden selbst, ob Sie eine technisch nicht notwendige Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät durch Cookies oder andere Speicherverfahren zulassen wollen. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung oder im Impressum.

Details anzeigen

Technisch notwendig
Cookies oder andere Speicherverfahren, die unbedingt notwendig sind, um die Website zu betreiben und wesentliche Sicherheitsfunktionen auszuführen.

Für statistische Zwecke (Matomo)
Wir verwenden Matomo um zu verstehen, wie Besucher:innen unsere Website nutzen. Dazu sammeln wir bestimmte Informationen über das Nutzungsverhalten unserer Websitebesucher:innen und führen sie anschließend in einer statistischen Auswertung zusammen. Zu den Daten, die wir für diesen Zweck auswerten, gehören beispielsweise - welche Unterseiten unserer Website ein:e Websitebesucher:in aufruft, -wie lange ein:e Websitebesucher:in auf der Website verweilt oder - von welcher anderen Website ein:e Websitebesucher:in auf unsere Website gelangt ist („Referrer“). Alle diese Daten sammeln und verarbeiten wir ohne Ausnahme anonymisiert. Das heißt, dass wir keine Möglichkeit haben, aus den Daten irgendwelche Rückschlüsse auf eine:n bestimmte:n Websitebesucher:in zu ziehen oder eine:n bestimmte:n Websitebesucher:in anhand der Daten zu identifizieren. Wir führen diese Daten auch nicht mit Daten aus anderen Quellen zusammen, geben Sie nicht an Dritte innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union weiter und erstellen auf ihrer Grundlage auch keine Profile, die bestimmten Websitebesucher:innen zugeordnet werden könnten, und treffen keine automatisierten Entscheidungen. Sie können der anonymisierten Auswertung Ihres Nutzungsverhaltens für statistische Zwecke aber selbstverständlich jederzeit widersprechen.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Aktueller Hinweis:

In der Woche vom 18. - 22.11.2024 sind wir aufgrund einer technischen Umstellung zeitweise eingeschränkt telefonisch erreichbar.

Wir bitten Sie daher, uns ggf. alternativ per E-Mail zu kontaktieren.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

OK