Seitenbereiche

Steuerfalle Gewerbesteuer

Inhalt

Der Fall

Es war eine zivilrechtlich ganz normale Gestaltung, die die Ärzteschaft in die Gewerbesteuerfalle tappen ließ. Eine aus zwei Ärzten bestehende Gemeinschafts-praxis nimmt eine weitere Ärztin dazu. Dabei wird vereinbart, dass die neue Ärztin 37 % bzw. 42 % vom eigenen Honorarumsatz erhält. An Aufwendungen trug die neu aufgenommene Ärztin nur ihre eigenen Ausgaben. Die übrigen allgemeinen Betriebskosten und Finanzierungskosten der Praxis trugen die beiden bisher beteiligten Ärzte alleine. Die Praxis verfügte über kein gemeinsames Vermögen (Gesamthandsvermögen). Die Praxiseinrichtung, das Bankguthaben und die Darlehensverbindlichkeiten waren allein den bisher beteiligten Ärzten zugerechnet worden.

Gewerbesteuer

Der Grund, weshalb die Ärzteschaft bei dieser gewöhnlichen Gestaltung in die Gewerbesteuerfalle tappte, war, dass die neu hinzugekommene Ärztin ihre Patienten eigenverantwortlich behandelt hat. Es fehlte hier an der Überwachung und persönlichen Mitwirkung der anderen beiden Ärzte, die die Gemeinschafts-praxis gegründet haben (Urteil Finanzgericht Düsseldorf vom 19.09.2013, 11 K 3969/11 G). In dem Parallelverfahren (Az 11 K 3968/11 F) beanstandete das Gericht, dass die neu hinzugekommene Ärztin mangels Mitunternehmerrisiko keine Mitunternehmerstellung innehatte. Damit lag aus Sicht des Finanzgerichts ein Gewerbebetrieb vor.

Fazit

Ein Arzt ist nicht grundsätzlich von der Gewerbesteuer ausgenommen, weil er einen sogenannten Katalogberuf ausübt, bei dem gemäß Einkommensteuergesetz Einkünfte aus selbstständiger Arbeit erzielt werden. Bedient er sich der Hilfe sogenannter „fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte“, muss gewährleistet sein, dass er an der praktischen Arbeit der Hilfskraft persönlich teilnimmt. Das genau war hier aber nicht der Fall. In beiden Verfahren wurde Revision eingelegt (Az. beim Bundesfinanzhof: VIII R 62/13 und VIII R 63/13).

Stand: 26. August 2014

Bild: Sabine Naumann - Fotolia.com

Über uns: Neben der klassischen Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung sind wir ein auf Immobiliendienstleistungen spezialisiertes Beratungsunternehmen am Standort Oberursel, in der Region Frankfurt.

Erscheinungsdatum:

Cookies

Diese Website verwendet Cookies und andere Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät ("Speicherverfahren"), um Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis zu bieten. Einige dieser Speicherverfahren sind für den Betrieb der Website technisch notwendig. Andere Speicherverfahren können für statistische Auswertungen eingesetzt werden. Sie entscheiden selbst, ob Sie eine technisch nicht notwendige Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät durch Cookies oder andere Speicherverfahren zulassen wollen. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung oder im Impressum.

Details anzeigen

Technisch notwendig
Cookies oder andere Speicherverfahren, die unbedingt notwendig sind, um die Website zu betreiben und wesentliche Sicherheitsfunktionen auszuführen.

Für statistische Zwecke (Matomo)
Wir verwenden Matomo um zu verstehen, wie Besucher:innen unsere Website nutzen. Dazu sammeln wir bestimmte Informationen über das Nutzungsverhalten unserer Websitebesucher:innen und führen sie anschließend in einer statistischen Auswertung zusammen. Zu den Daten, die wir für diesen Zweck auswerten, gehören beispielsweise - welche Unterseiten unserer Website ein:e Websitebesucher:in aufruft, -wie lange ein:e Websitebesucher:in auf der Website verweilt oder - von welcher anderen Website ein:e Websitebesucher:in auf unsere Website gelangt ist („Referrer“). Alle diese Daten sammeln und verarbeiten wir ohne Ausnahme anonymisiert. Das heißt, dass wir keine Möglichkeit haben, aus den Daten irgendwelche Rückschlüsse auf eine:n bestimmte:n Websitebesucher:in zu ziehen oder eine:n bestimmte:n Websitebesucher:in anhand der Daten zu identifizieren. Wir führen diese Daten auch nicht mit Daten aus anderen Quellen zusammen, geben Sie nicht an Dritte innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union weiter und erstellen auf ihrer Grundlage auch keine Profile, die bestimmten Websitebesucher:innen zugeordnet werden könnten, und treffen keine automatisierten Entscheidungen. Sie können der anonymisierten Auswertung Ihres Nutzungsverhaltens für statistische Zwecke aber selbstverständlich jederzeit widersprechen.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Aktueller Hinweis:

In der Woche vom 18. - 22.11.2024 sind wir aufgrund einer technischen Umstellung zeitweise eingeschränkt telefonisch erreichbar.

Wir bitten Sie daher, uns ggf. alternativ per E-Mail zu kontaktieren.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

OK