Seitenbereiche

Vergütung für sonntägliche Rufbereitschaft

Inhalt

Zuschläge für Sonntagsarbeit

Arbeitet der Arzt/die Ärztin an Sonntagen, sind Zuschläge, die neben dem Grundlohn gezahlt werden, steuerfrei, soweit sie 50 % des Grundlohns nicht übersteigen (§ 3b Abs. 1 Nr. 2 Einkommensteuergesetz-EStG). Sinn und Zweck der Vorschrift ist es, Abgeltungen für eine zusätzliche Erschwernis durch die Sonntagsarbeit steuerfrei zu lassen. Arbeitet der Arzt/die Ärztin zwar nicht an einem Sonn- und Feiertag, hat er/sie dafür aber eine Rufbereitschaft und erhält er/sie für diese eine gesonderte Vergütung, stellt sich die Frage nach der Steuerfreiheit analog.

Steuerfreier Zuschlag?

Mit der Frage, ob es sich bei einer sonntäglichen Rufbereitschaftsvergütung um einen steuerfreien Zuschlag handelt, befasste sich das Finanzgericht Baden-Württemberg (Urt. v. 10.1.2012,Az. 8 K 4030/09). Das Gericht vertrat die Ansicht, dass ein steuerfreier Zuschlag nur dann vorliegt, wenn für sonntägliche Rufbereitschaftszeiten eine vom Grundlohn abgehobene Vergütung bezahlt werde.

Fazit

Erhält der Arzt/die Ärztin für die sonn- oder feiertägliche Rufbereitschaft eine Vergütung für jede geleistete Stunde, liegt eine vom Grundlohn abgehobene gesonderte Vergütung im Regelfall nicht vor. Denn, mit der gesonderten Vergütung wird nur die arbeitsvertraglich geschuldete Rufbereitschaft als solche abgegolten. Vergütungen für Rufbereitschaften stellen daher grundsätzlich steuerpflichtigen Arbeitslohn dar.

Stand: 12. Februar 2013

Bild: shefkate - Fotolia.com

Über uns: Neben der klassischen Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung sind wir ein auf Immobiliendienstleistungen spezialisiertes Beratungsunternehmen am Standort Oberursel, in der Region Frankfurt.

Erscheinungsdatum:

Cookies

Diese Website verwendet Cookies und andere Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät ("Speicherverfahren"), um Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis zu bieten. Einige dieser Speicherverfahren sind für den Betrieb der Website technisch notwendig. Andere Speicherverfahren können für statistische Auswertungen eingesetzt werden. Sie entscheiden selbst, ob Sie eine technisch nicht notwendige Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät durch Cookies oder andere Speicherverfahren zulassen wollen. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung oder im Impressum.

Details anzeigen

Technisch notwendig
Cookies oder andere Speicherverfahren, die unbedingt notwendig sind, um die Website zu betreiben und wesentliche Sicherheitsfunktionen auszuführen.

Für statistische Zwecke (Matomo)
Wir verwenden Matomo um zu verstehen, wie Besucher:innen unsere Website nutzen. Dazu sammeln wir bestimmte Informationen über das Nutzungsverhalten unserer Websitebesucher:innen und führen sie anschließend in einer statistischen Auswertung zusammen. Zu den Daten, die wir für diesen Zweck auswerten, gehören beispielsweise - welche Unterseiten unserer Website ein:e Websitebesucher:in aufruft, -wie lange ein:e Websitebesucher:in auf der Website verweilt oder - von welcher anderen Website ein:e Websitebesucher:in auf unsere Website gelangt ist („Referrer“). Alle diese Daten sammeln und verarbeiten wir ohne Ausnahme anonymisiert. Das heißt, dass wir keine Möglichkeit haben, aus den Daten irgendwelche Rückschlüsse auf eine:n bestimmte:n Websitebesucher:in zu ziehen oder eine:n bestimmte:n Websitebesucher:in anhand der Daten zu identifizieren. Wir führen diese Daten auch nicht mit Daten aus anderen Quellen zusammen, geben Sie nicht an Dritte innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union weiter und erstellen auf ihrer Grundlage auch keine Profile, die bestimmten Websitebesucher:innen zugeordnet werden könnten, und treffen keine automatisierten Entscheidungen. Sie können der anonymisierten Auswertung Ihres Nutzungsverhaltens für statistische Zwecke aber selbstverständlich jederzeit widersprechen.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Aktueller Hinweis:

In der Woche vom 18. - 22.11.2024 sind wir aufgrund einer technischen Umstellung zeitweise eingeschränkt telefonisch erreichbar.

Wir bitten Sie daher, uns ggf. alternativ per E-Mail zu kontaktieren.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

OK